Einkauf

Die Einkaufsabteilung stellt eine Schlüsselfunktion dar, um die Position von ETA SA als industrielle Referenz im Bereich mechanische und Quarz-Uhrwerke mit dem Prädikat « Swiss Made » festigen und stärken zu können.

Im Einklang mit unseren Unternehmenswerten legt die Einkaufsabteilung besonderen Wert auf die Qualität der Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten. Zuverlässigkeit, Flexibilität und Innovationsfähigkeit sind Eigenschaften, die wir bieten und von unseren Partnern voraussetzen. 

Ziel der Einkaufsabteilung ist es, unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und gleichzeitig die Versorgungssicherheit von Waren und Dienstleistungen für ETA SA zu gewährleisten. Unsere Lieferanten werden aufgrund der Qualität ihrer Produkte oder Dienstleistungen, der Pünktlichkeit ihrer Lieferungen und der optimalen kommerziellen Konditionen ausgewählt.

Die Einkaufsbereiche bei ETA SA sind folgende:

- Uhrenkomponenten
→ Fournituren, Habillement, Elektronik usw.

- Investitionen
→ Automatisation, Bearbeitungszentren, Décolletage- und Taillage-Maschinen, Galvanik, Spritzgussmaschine, Messmaschinen, Mikroskope usw.

- Rohmaterialien
→ Messing-Bänder, Stähle, Polymere, Farben, MIM-Metallpulver, Edelmetalle, Aluminium, Treibstoffe, Recycling usw.

- Werkzeuge und technische Betriebsmittel
→ Elektrik, Motoren, Elektronik, Chemie, Handwerkzeuge, Formteile, Kugellager, mechanische Fremdfertigung, Stanzwerkzeuge, Spritzwerkzeuge, Schleifmittel, Uhrenmacherwerkzeuge, Bohrer, Fräser, Plaquetten usw.

- Betriebsmittel
→ Arbeitsschutz, Büromaterial, EDV-Hardware, Literatur, Mobiliar, Reinigungsprodukte, Software

- Dienstleistungen
→ Aus- und Weiterbildung, Consulting, Catering usw.

- Immobilien
→ Baumeister, Bodenbeläge und Wandbezüge, Heizungen, Gebäudetechnik, Energie usw. 

- Transport
→ Fahrzeugreparaturen, Transportunternehmen usw.

- Verpackungen
→ Plateaux, Beutel, Calotten, Blister usw.

Die Gesetzgebung in Bezug auf Konfliktmineralien, RoHS und REACH sowie ähnliche Regelwerke verlangt von den Herstellern und Lieferanten, Informationen betreffend verbotenen Substanzen über ihre gesamte Lieferkette zu liefern. Diesbezüglich verlangt ETA SA von ihren Lieferanten, dass die an ETA SA gelieferten Produkte keine verbotenen Stoffe enthalten, die durch eine solche Regelung eingeschränkt sind (die Aufzählung ist nicht abschliessend zu betrachten; erwähnt sind bloss die wichtigsten Regelwerke).

Konfliktmineralien

Alle Lieferanten von Uhrenkomponenten, die sogenannte « Konflikt-Mineralien » wie Tantal, Zinn, Wolfram und Gold (sowie die Erze, aus denen sie gewonnen werden) verwenden, verpflichten sich, den Ursprung des Materials klar anzugeben.

Die Förderung bestimmter Rohstoffe in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) und den angrenzenden Staaten trägt teilweise zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen und zur Finanzierung von gewaltsamen Konflikten in dieser Region bei.

Es ist daher unbedingt erforderlich:

  • Informationen über die Quellen von Konfliktmineralien zu erhalten,
  • seine Kunden über die Quellen von in ihren Produkten verwendeten Konfliktmineralien zu informieren,
  • die Beschaffung, soweit gewerblich durchführbar, jener Produkte, die Konfliktmineralien enthalten, zu beenden.

Das geeignetste Mittel, um den Ursprung der verschiedenen Mineralien zu ermitteln und uns diese Informationen zu kommunizieren, ist der offizielle Fragebogen der Electronic Industry Citizenship Coalition (EICC).

Weiter bitten wir unsere Partner, diese Informationen entlang ihrer eigenen Versorgungskette zu verlangen.

RoHS 2-Richtlinie

Die Richtlinie 2011/65/EU (ROHS II), vorher 2002/95/EG, der Europäischen Union beschränkt die Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenylen (PBB) und polybromierten Diphenylethern (PBDE) in Elektro- und Elektronikgeräten, die seit 3. Januar 2013 auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden.

ETA SA verlangt von Ihren Lieferanten, dass sie diese Richtlinie einhalten.

REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and restriction of Chemicals)

Diese Vorschrift bezeichnet das neue europäische Chemikalienrecht zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, einschliesslich derjenigen, die in Bedarfsgegenständen wie Uhren und Schmuck enthalten sind. REACH hat zwei Arten von Auswirkungen für Ihr Unternehmen. Es besteht:

  1. eine direkte Wirkung im Zusammenhang mit Verpflichtungen, welche die Aktivitäten Ihres Unternehmens betreffen.
  2. eine indirekte Wirkung der Verpflichtungen Ihrer Lieferanten, die Ihre Aktivitäten beeinflussen könnten, wenn diese die Verpflichtungen nicht respektieren.

ETA SA erwartet von ihren Partnern, dass diese Vorschrift entlang der gesamten Versorgungskette eingehalten wird.

ETA SA benötigt permanent kompetente, qualifizierte und zuverlässige Lieferanten aus allen Tätigkeitsbereichen. 
Mit unseren Lieferanten wollen wir eine langfristige und partnerschaftliche Zusammenarbeit aufbauen. 
Die professionelle Bewertung, Rückmeldungen von Informationen sowie die Leistung unserer Lieferanten stehen in Zusammenhang mit dieser Zusammenarbeit.

Wir bewerten:

  • Qualität
  • Logistische Aspekte
  • Service
  • Wirtschaftlichkeit inkl. Kosten-Performance, Transparenz und Vorschlagskraft

Die Ergebnisse aus der Lieferantenbewertung beeinflussen die Entscheidung für die Vergabe von neuen Projekten und Aufträgen.

Qualität

Die Qualität der Zulieferprodukte und Serviceleistungen unserer Lieferanten beeinflusst unmittelbar die Qualität der ETA-Produkte. 
Von Lieferanten erwarten wir, dass sie mängelfreie und den Spezifikationen entsprechende Produkte liefern. 
Dafür müssen Sie als Lieferant Ihre Zulieferprodukte, Prozesse und Serviceleistungen kontinuierlich messen, analysieren und verbessern. 
Von Komponenten-Lieferanten verlangt ETA SA, dass diese ein Qualitätsmanagementsystem aufrechterhalten, welches mindestens den 
Anforderungen der SN EN ISO 9001 in der jeweils aktuellsten Version genügt oder vergleichbar ist.

Logistik

ETA SA misst die Liefertreue und erwartet, dass die Liefertermine sowie die Liefermengen eingehalten werden. Toleranzen werden nur in wenigen Fällen akzeptiert.

Service-Niveau

Reaktivität, Flexibilität sowie Forschungs- und Entwicklungskompetenz, um die Produktentwicklung zu unterstützen, werden bei ETA SA als wichtige Bestandteile in der Supplier-Performance-Bewertung berücksichtigt.

Wirtschaftlichkeit

Von unseren Lieferanten erwarten wir in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit:

  • Unterbreiten von wettbewerbsfähigen Angeboten
  • Kompetente Beurteilung und Erfüllung der Anforderungen im Rahmen von Angebotsausschreibungen
  • Einbringen von Vorschlägen und Innovationen
  • Unterstützung unserer Massnahmen im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung

Ursprung

Der Warenursprung kann gemäss Schweizer Recht in zwei unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden. 
Einerseits besteht im Rahmen der von der Schweiz/EFTA abgeschlossenen Freihandelsabkommen der sogenannte « präferenzielle Ursprung ». Der präferenzielle Ursprung definiert sich aufgrund der jeweiligen Abkommen mit den Freihandelspartnern und ermöglicht einen bevorzugten Zugang zum jeweiligen Exportmarkt (z. B. EU, China), in der Regel ohne oder mit reduzierten Zollabgaben bei der Einfuhr. 
Andererseits regelt der sogenannte « nicht-präferenzielle Ursprung » oder autonome Ursprung die « Herkunft » eines Produktes. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen (Verordnung VUB / Verordnung VUB-WBF) bestimmen, wann ein Produkt als Produkt mit Herkunft Schweiz (Pays de provenance / country of origin) bezeichnet werden darf. Ein nicht-präferenzielles Ursprungszertifikat, welches das Herkunftsland bestätigt/zertifiziert, wird in der Regel für Ausfuhren nach Ländern benötigt, mit denen kein Freihandelsabkommen abgeschlossen wurde. Der nicht-präferenzielle Ursprung ist je nach Land unterschiedlich, während der präferenzielle Ursprung nur im Rahmen der bestehenden Freihandelsabkommen der Schweiz zur Anwendung kommt.

Damit das jeweilige Ursprungsland respektive der nicht-präferenzielle Ursprung sowie der präferenzielle Ursprung bei der Ausfuhr der Endprodukte nachgewiesen und durch den Schweizer Exporteur bestätigt werden kann, besteht ETA SA ihrerseits auf entsprechende Nachweise seitens ihrer Lieferanten. Nur mit den jeweiligen Angaben zu den gelieferten Vorprodukten durch die Lieferanten ist ETA SA wiederum in der Lage, ihrerseits den Ursprung der Produkte gegenüber ihren Kunden zu bestätigen.

Präferenzieller Ursprung (im Rahmen der Freihandelsabkommen)

Lieferanten mit Sitz in der Schweiz bestätigen den präferenziellen Ursprung aufgrund der jeweiligen Freihandelsabkommen, sofern die einschlägigen Bedingungen erfüllt sind. Die Bestätigung erfolgt mittels Lieferantenerklärung auf der Handelsrechnung und sollte alle Freihandelspartner berücksichtigen, für welche das Produkt den präferenziellen Ursprung aufweist. Entsprechende Informationen finden sich auf der Internetseite der Eidg. Zollverwaltung (siehe Dokument « Lieferantenerklärungen im Inland »). Lieferanten mit Sitz im Ausland bestätigen den präferenziellen Ursprung ihrer Produkte entsprechend den lokalen Bestimmungen mit einer Deklaration auf der Rechnung oder einem Formular EUR.1/EUR.MED/EUR.JP/EUR.CN.

Nicht-präferenzieller Ursprung

Lieferanten mit Sitz in der Schweiz bestätigen den nicht-präferenziellen Ursprung anhand einer Lieferantendeklaration auf der jeweiligen Rechnung oder durch Validierung der Rechnung durch die zuständige Handelskammer. Nähere Informationen dazu erteilt die Handelskammer im jeweiligen Sitzkanton. Ausländische Lieferanten erbringen den Nachweis entsprechend der lokalen Bestimmungen. In jedem Falle und unabhängig von vorgenannten Nachweisen ist das Ursprungsland der einzelnen Produkte/Positionen auf der Rechnung und dem Lieferschein anzugeben.

Swissness

ETA SA Manufacture Horlogère Suisse baut auf ihrem grossen Know-how auf, um neue Industrie-Technologien zu entwickeln und Quarz- sowie mechanische Uhrwerke mit dem renommierten « Swiss Made »-Label zu entwerfen.

Um das Label « Swiss Made » erreichen zu können, müssen 60 % der Wertschöpfung der Uhr oder des Komponenten innerhalb der Schweiz erfolgen. Dies bedeutet, dass mehr als 60 % der Herstellungskosten aus Schweizer Produktion stammen müssen.

Wir erwarten von allen (Schweizer) Lieferanten, dass sie die Swiss-Made-Gesetzgebung kennen, insbesondere die am 01.01.2017 in Kraft tretenden Anpassungen der Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren (SR 232.119).

Damit wir den Nachweis für das Label Swiss Made jederzeit erbringen können, verlangen wir von all unseren Schweizer Lieferanten eine Bestätigung, ob die gelieferten Waren die Swiss-Made-Vorgaben erfüllen oder nicht, sowie eine Auflistung der gelieferten Artikel, in der jeweils angegeben wird, ob die Artikel die Swiss-Made-Qualifizierung erfüllen oder nicht.

Als internationale Gesellschaft hat ETA SA als Tochtergesellschaft der Swatch Group eine soziale, ökologische und ethische Verantwortung.

ETA SA wird nur Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten eingehen, die unsere Erwartungen und Engagement in Bezug auf die soziale Verantwortung innerhalb des Unternehmens teilen. Wir glauben an eine konstruktive Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und weisen zweifelhafte Geschäftsmethoden zurück.

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie dieselben Grundsätze in Bezug auf die soziale Verantwortung innerhalb ihres Unternehmens anwenden.

Wir betrachten folgende 5 Abschnitte als relevant:

  • Grundsatz
  • Arbeits- und Menschenrechte
  • Umweltschutz
  • Verantwortungsvolle Lieferkette
  • Ethik

 

Verhaltenskodex für Lieferanten (pdf, 471.72 KB, Deutsch)
Swatch Group NACHHALTIGKEIT  Nachhaltgkeitsbericht - Swatch Group

AEB

Die folgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen sind für alle von ETA SA Manufacture Horlogère Suisse eingereichten Bestellungen massgebend. Allgemeine Bedingungen des Lieferanten werden nur Vertragsbestandteil, wenn ETA SA sie ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Investitionen

 

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

AEB FÜR INVESTITIONEN

Lieferantenregistrierung